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Aktionsplan gegen Steueroasen

Ausländische Lebensversicherungen

Handlungsempfehlungen

Mandanten sind auf die geplanten oder bereits in Kraft getretenen gesetzlichen Maßnahmen hinzuweisen. Durch die zunehmenden Kontrollen diesseits und jenseits der Grenze werden insbesondere Anleger immer gläserner. Generell sollte im Gespräch mit dem Mandanten darauf hingewiesen werden, dass sich die Kommunikationswege der Finanzverwaltung laufend verbessern.
• Bei Beziehungen in vermeintliche Steueroasen wird der ein oder andere Sachbearbeiter sicher einen kritischeren Blick in die Steuerakte werfen. Das gilt auch dann, wenn die betreffende Region gar nicht auf einer schwarzen Liste auftaucht. Selbst wenn z.B. die Cayman-Inseln oder die Bermudas jetzt ihre Transparenz bekunden, werden die Zinsen aus Übersee anders beäugt als die Erträge von der Heimatbank um die Ecke. Hier ist es zu erwägen, Gelder aus solchen "bedrohten" Regionen abzuziehen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Mandant ohnehin reinen Tisch machen möchte.
Sofern Mandanten aufgrund des immer engeren Kontrollnetzes die Enttarnung von Schwarzgeldern droht, kommt es nicht nur zu Nachzahlungen, Hinterziehungszinsen und der Festsetzung von Vorauszahlungen für die Zukunft. Meist droht sogar die Einleitung eines Strafverfahrens. Auf diese Risiken sollten Mandanten ausreichend informiert werden.
Sind die Sünden der Vergangenheit bei der Finanzverwaltung noch nicht bekannt, kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht. Dies ist insbesondere unter dem vom BGH geforderten strengeren Strafmaß ratsam.
Sobald der Steuerberater erstmals Kenntnis über bislang verschwiegene Auslandskonten, Schwarzgelder oder Nachlässe erlangen, muss der Mandant dringend zur vollständigen Deklaration ermahnt werden.
Bei der Nacherklärung von Kapitaleinnahmen über Auslandskonten sind auch mindernde Sachverhalte festzuhalten. Das gilt z. B. für Werbungskosten, da ausländische Banken oft großzügige Gebühren in Rechnung stellen. Auch die anrechenbare Quellensteuer aus Dividenden oder im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie sollte genauso wenig vergessen werden wie Stückzinsen oder Verluste aus Finanzinnovationen als negative Kapitaleinnahmen.
Sofern Erben Schwarzgeld im Nachlass finden, sind sie zur sofortigen Berichtigung der ehemaligen Steuererklärungen des Verstorbenen verpflichtet. Sonst betreten sie selbst das Feld der Steuerhinterziehung. Diese Nachmeldung löst hohe Nachzahlungen inkl. Steuerzinsen aus und kann dazu führen, dass etwa die geerbte Immobilie versilbert werden muss. Auf diese latente Belastung sind Vermögende schon zu Lebzeiten zu unterrichten, damit sie die Erben später in guter Erinnerung behalten.
Sparer mit Auslandskonten sind darauf hinzuweisen, dass sie beim Grenzübertritt in Nicht-EU-Länder Barmittel (inkl. Reiseschecks, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen, fällige Zinsscheine, auf Datenträgern gespeichertes elektronisches Geld, Sparbücher) ab 10.000 EUR selbstständig angeben müssen. Besonders im Grenzgebiet zur Schweiz und nach Luxemburg sind mobile Zolltruppen unterwegs und kontrollieren Reisende.