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Prüfung von Steuerbescheiden


Experten wissen es, Sie ahnen es vielleicht - ein Großteil der Steuerbescheide ist fehlerhaft. Wir stehen Ihnen auch nach der Bearbeitung der Steuererklärung beratend zur Seite, wenn Ihnen der Bescheid unklar ist oder fehlerhaft erscheint.
Mit Erteilung der Zustellungsvollmacht an unsere Kanzlei erhalten wir die Steuerbescheide auf direktem Weg und können sofort handeln – z.B. Anträge stellen und notwendige Einsprüche einlegen.