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Allgemeine Hinweise


Mandanteninformationen zum Jahresende 2010

Alle nachfolgenden Informationen in dieser und in den Unterseiten
nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!
Nachfolgend: Rechtsstand: 08.11.2010


Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
durch die neue Bundesregierung und eine Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen im Laufe des Jahres 2010 haben sich zum Teil weitreichende steuerliche Änderungen ergeben. Sie sind für Ihre betriebliche und/oder private Steuererklärung unbedingt zu beachten und beschränken sich keineswegs auf die aus der Tagespresse bekannte aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Thema Arbeitszimmer.
Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen informieren, die für das Steuerjahr 2010 bedeutsam sind, und Sie dafür sensibilisieren, ob mit Blick auf die ab dem 01.01.2011 eintretenden Neuerungen für das laufende Jahr noch Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig möchten wir Sie in die Lage versetzen, die ab dem 01.01.2011 in Kraft tretenden Änderungen in die Praxis umsetzen und notwendige Regeln einhalten zu können. Selbstverständlich informieren wir Sie dabei auch über wesentliche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) und aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF).
Änderungen durch das noch nicht verabschiedete Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010), mit dessen Inkrafttreten mit Rückwirkung zum 01.01.2010 noch zum Jahresende zu rechnen ist, sind ebenso in die Überlegungen einzubeziehen wie erneut die auf europäischen Vorgaben beruhenden vielfältigen Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer.

Bitte beachten Sie, dass die Mandanten-Information eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann. Sie wurde nach bestem Wissen erstellt, jegliche Haftung muss aber wegen der Komplexität der Materie ausgeschlossen werden. Wenn Sie Fragen haben oder möglicherweise Handlungsbedarf sehen, sollten Sie uns bitte rechtzeitig vor dem Jahreswechsel kontaktieren, damit wir gemeinsam klären können, ob und wie Sie von Änderungen betroffen sind.


Für weitere Informationen klicken Sie bitte oben auf
"Infos und Service"
und weiter auf
"Informationen Jahreswechsel 2010/2011"