Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist in der Abwicklung wesentlichen einfacher, als ein Betriebsvermögensvergleich.
Die betrieblich veranlassten Einnahmen und Ausgaben können am Jahresende folgende Unternehmen gegenüberstellen:
- Gewerbetreibende mit einem Gewinn bis 30.000 € oder einem Umsatz bis 500.000 € (seit 01.01.07) im Kalenderjahr
sowie
- Freiberufler (z.B. Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte) auch über den vorgenannten Höchstgrenzen.
Maßgebend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zuflusses bzw. Abflusses.
Die Gegenüberstellung ist dann auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck vorzunehmen.