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Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist in der Abwicklung wesentlichen einfacher, als ein Betriebsvermögensvergleich.
Die betrieblich veranlassten Einnahmen und Ausgaben können am Jahresende folgende Unternehmen gegenüberstellen:
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Gewerbetreibende mit einem Gewinn bis 30.000 € oder einem Umsatz bis 500.000 € (seit 01.01.07) im Kalenderjahr |
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sowie
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Freiberufler (z.B. Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte) auch über den vorgenannten Höchstgrenzen. |
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Maßgebend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zuflusses bzw. Abflusses. Die Gegenüberstellung ist dann auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck vorzunehmen.
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