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Zusammenfassung:

Löchriges Bankgeheimnis

häufigste Fragen und Antworten

Frage 1: Was bewirken die Kontrollmitteilingen der EU-Zinsrichtlinie?
Antwort: Viel, denn die Auslandsbanken melden dem Bundeszentralamt für Steuern selbst einen Euro Festgeldzins. Der löst zwar nicht unbedingt hohe Steuerzahlungen aus. Aber die Bankverbindung wird bekannt und wird für weitere kritische Nachfragen zu den Geschäftsaktivitäten der Vergangenheit und zur Mittelherkunft sorgen.

Frage 2: Welche Steueroasen beteiligen sich an der Zinsrichtlinie?
Antwort: Erstaunlich viele, einige davon sogar mit Kontrollmitteilungen. Diese versenden z.B. Anguilla, Kaiman-Inseln, Montserrat, Gibraltar, Guadeloupe, Französisch-Guayana Martinique, Réunion, Madeira, Azoren oder die Kanarischen Inseln. Der große Rest hält eine 20%ige Quellensteuer ein. Das sind Andorra, Monaco, die Kanalinseln, Liechtenstein, die Schweiz, San Marino Turks und Caicos, die British Virgin Islands, Niederländisch Antillen und Aruba.

Frage 3: Wann müssen die 3 EU-Länder Österreich, Luxemburg und Belgien auf Kontrollmitteilungen umsteigen?
Antwort: Das lässt sich derzeit nur in Hinsicht auf Belgien konkret beantworten, denn eine Umstellung auf den automatisierten Datenaustausch steht an Neujahr 2010 an. Nach der Zinsrichtlinie dürfen die beiden anderen Länder die Übergangsregelung einer Quellensteuerlösung nur solange anwenden, bis Drittstaaten wie die Schweiz oder Liechtenstein Auskünfte nach dem OECD-Musterabkommen erteilen. Dies erschien vor einigen Jahren noch undenkbar, steht jetzt aber unmittelbar bevor. Laut Richtlinientext endet die Übergangsregelung, sofern die Schweiz oder Liechtenstein ihr Bankgeheimnis lockern und ausländischen Finanzverwaltungen Auskünfte erteilen. Die Regierungen von Österreich und Luxemburg wollen zwar ihr Bankgeheimnis lockern und Auskünfte auf konkrete Anfragen hin erteilen. Zu einem automatisierten Datenaustausch über Kontrollmitteilungen sind sie aber derzeit nicht bereit.

Sofern ein Anleger aus diesen drei EU-Staaten in Deutschland Geld anlegt, kommt es hingegen schon seit Mitte 2005 zur automatischen Versendung der Kontrollmitteilungen. Nur den umgekehrten Weg wollen die Länder vermeiden.

Frage 4: Wie ist der Umgang mit der Quellensteuer?
Antwort: Sie kann auf die persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet werden, wenn auch die entsprechenden Kapitaleinnahmen in der Steuererklärung auftauchen - auch ab 2009 unter den Regeln der Abgeltungsteuer. Alternativ kann der Anleger seine Bank ermächtigen, Kontrollmitteilungen zu versenden. Dann entfällt der Einbehalt von Quellensteuer.

Frage 5: Begeht die Auslandsbank Steuerhinterziehung?
Antwort: Eher nicht, auch wenn sich die Experten der Institute jenseits der Grenze bestens mit diskreten Geldanlagen auskennen. Denn in den Kundengesprächen wird oft auf die Steuerpflichten im Wohnsitzland verwiesen, obwohl diese Alibihinweise Sparer meist nicht interessieren. Dem Vorwurf der Mittäterschaft an einer Steuerhinterziehung entziehen sich die Banken, indem sie anders als die Institute bei Einführung des Zinsabschlags 1993 nicht massiv mit Fluchtwegen vor dem Fiskus werben. Dabei kommt ihnen zugute, dass jeder EU-Bürger durch sein Recht auf Kapitalverkehrsfreiheit Gelder im Ausland anlegen darf. Ob er es anschließend ordnungsgemäß versteuert, obliegt ihm selbst.

Frage 6: Was muss der Steuerberater beachten?
Antwort: Von Schwarzgeld erfahren heimische Steuerkanzleien meist erst, wenn Gefahr in Verzug ist oder sich der Mandant verplappert. In beiden Fällen muss der Experte auf die Steuerhinterziehung und die Möglichkeit zur raschen Selbstanzeige der Sünden hinweisen. Ansonsten droht die Gefahr, dass er sich der Beihilfe schuldig macht. Hilft der Steuerberater sogar, Kapital aus gefährdeten Steueroasen in sicherere Regionen zu transferieren, läuft das sogar auf Anstiftung zu Steuerhinterziehung hinaus.

Frage 7: Wie geht es weiter mit Liechtenstein und der Schweiz?
Antwort: Als Hort der verschwiegenen Geldanlagen und einem strickten Bankgeheimnis gelten sie seit der Stiftungsaffäre im Fürstentum und dem Streit der Eidgenossen mit dem US-Fiskus eher weniger. Anleger fragen sich zu Recht, wie in Deutschland auf CD die Daten vieler Kunden aus Liechtenstein der Finanzverwaltung zur Verfügung stehen können. Daher könnten Sparer eher dazu neigen, Gelder abzuziehen und in asiatische Regionen zu verlagern. Aufgrund der jüngsten Vorfälle könnten Anleger auf der Suche nach Diskretion beide Länder eher umgehen, da sie ihnen offensichtlich keine ausreichenden Sicherheiten mehr gewährleisten.

Da die beiden Länder ohnehin ins Visier der internationalen Steuerbehörden geraten sind, könnten auch redliche Sparer von einer Investition Abstand nehmen. Denn als potentieller Steuersünder wollen sie nicht abgestempelt werden.

Frage 8: Was haben die G-20-Staaten vor?
Antwort: Die zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer hatten sich Anfang April 2009 in London getroffen, vorwiegend um Maßnahmen gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise zu beschließen. Hierzu gehörten aber auch Pläne, die private Geldanleger unmittelbar betreffen, So sollen Anlageprodukte künftig stärker beaufsichtigt und reglementiert werden und es zu einer Absage an protektionistisches Verhalten von einzelnen Ländern kommen. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang das Ziel, gemeinsam gegen schädlichen Steuerwettbewerb vorzugehen und wirksame Sanktionsmittel gegen Steueroasen einzuführen.

Hierzu wurde eine Liste unkooperativer Staaten erstellt, worauf sich Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Spanien, Luxemburg, die tschechischen EU- Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission in Berlin geeinigt hatten. Getroffen hatte es aber nur die Steueroasen Costa Rica, Uruguay, Malaysia und die Philippinen - aus Sicht von deutschen Sparern eher nicht die erste Wahl für die Geldanlage.

Werden die Steueroasen wirklich transparent?

Antwort: Ihnen bleibt wohl kaum etwas anders übrig, als sich dem Druck zu beugen und den Ankündigungen auch Taten in der Form bilateraler Vereinbarungen folgen zu lassen. Das BMF ist in einer Pressemitteilung vom 16.3.2009 Nr. 12/2009 allerdings skeptisch. Denn in den vergangenen Jahren habe es zu viele nicht eingehaltene Versprechen gegeben, den OECD-Standard umsetzen zu wollen. Deshalb müssen Absichtserklärungen durch konkrete Taten unterlegt werden. Zweifel an der tatsächlichen Bereitschaft zur uneingeschränkten Umsetzung des OECD-Standards wecken, dass die Auskunftserteilung von einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung abhängig gemacht wird und das Bankgeheimnis grundsätzlich beibehalten werden soll. Der OECD-Standard hingegen verlangt Auskunftserteilung bereits in einem einfachen Besteuerungsverfahren. Zugang zu Bankinformationen ist unabhängig davon zu gewähren, ob ein konkreter Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht. Außerdem sollte sich kein Steuerhinterzieher mehr hinter einer Briefkastenfirma oder einem Strohmann verstecken können, so das BMF.

Zudem werden für den Abschluss eines Auskunftsabkommen zahlreiche weitere Hürden aufgebaut, z.B. wird eine umfassende Amnestie für Steuerhinterzieher, die zeitaufwendige Neuverhandlung bestehender DBA und ein verbesserter Zugang der Banken zu den Auslandsmärkten gefordert. Zwar hat sich gezeigt, dass deutliche Bewegung in die Diskussion gekommen ist. Der Druck muss aber aufrechterhalten bleiben, bis entsprechende Vereinbarungen unterschrieben und in die Tat umgesetzt worden sind.

Frage 9: Gibt es sonstige Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug?
Antwort: Ja, zum Beispiel bei der Umsatzsteuer. Hier wurde die geänderte Verordnung zur Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer am 20.1.2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Hierdurch soll eine Beschleunigung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten erreicht werden soll, etwa durch eine Verkürzung des Zeitraums für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung auf einen Monat.

Zudem soll die Harmonisierung der Vorschriften über die Steuerentstehung bei bestimmten grenzüberschreitenden Dauerdienstleistungen das Steueraufkommen sicherstellen. Das gilt in den Fällen, in denen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übertragen wird. Hier soll eine zeitgleiche Erklärung in der Zusammenfassenden Meldung durch den leistenden Unternehmer und in der Voranmeldung durch den Leistungsempfänger erfolgen. Die Richtlinie muss allerdings noch in nationales Recht umgesetzt werden .

Frage 10: Sind härtere Strafen geplant?
Antwort: Ja ganz konkret. Am 4.7.2009 ist das Gesetz zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen in Kraft getreten. Hiernach können Gerichte jetzt einen Tagessatz i. H. v. bis zu 30.000 EUR statt wie zuvor 5.000 EUR verhängen. Damit soll sichergestellt werden, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt - auch bei hinterzogenen Steuern. Die Zahl der Tage wird mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat wider. Das Gericht kann bei einer Einzeltat maximal 360 und bei mehreren Taten maximal 720 Tagessätze verhängen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich hingegen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Ein Tagessatz entspricht daher i. d. R. dem Nettoeinkommen, das dem Täter durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung steht.

Die Tagessatzhöhe liegt seit 1975 unverändert bei maximal 5.000 EUR, was eine Geldstrafe pro Einzeltat von bis zu 1,8 Mio. EUR ausmacht. Nach der Versechsfachung der Obergrenze können als höchste mögliche Geldstrafe nunmehr 10,8 Mio. EUR bei einer Einzeltat und 21,6 Mio. EUR bei mehreren Taten verhängt werden .