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Mandanteninformationen zum Jahresende 2011

nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!
Nachfolgend Rechtsstand: 08.11.2011

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
durch Gesetzgebung und Rechtsprechung sind im Laufe des Jahres 2011 zahlreiche Änderungen eingetreten, die Sie sowohl für das noch laufende Jahr als auch für das bevorstehende Jahr 2012 unbedingt beachten sollten. Dies betrifft den betrieblichen und den privaten Bereich.
Auch die Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und das noch nicht verabschiedete Beitreibungsrichtlinien- Umsetzungsgesetz, mit dessen Verabschiedung vor dem Jahresende zu rechnen ist, sind ebenso in steuerliche Überlegungen einzubeziehen wie die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien, die zurzeit erst im Entwurf vorliegen. Eine individuelle Beratung kann durch diese Informationen nicht ersetzt werden.
Die Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt, jegliche Haftung muss aber wegen der Komplexität der Materie ausgeschlossen werden. Wenn Sie Fragen haben oder Handlungsbedarf sehen, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, damit wir gemeinsam klären können, ob und wie Sie von den Änderungen betroffen sind.

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