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I. Tipps und Hinweise für Unternehmer

I. Tipps und Hinweise für Unternehmer


Zeitnahe Betriebsprüfung

Bundeseinheitliche Regelung ab 2012

Elektronische Bilanz

Neue Übergangsvorschriften

Hinweis: Auch wenn der Abschluss damit zunächst weiterhin in Papierform erstellt werden kann, sollten Sie die erforderlichen Umstellungsarbeiten nicht auf die lange Bank schieben. Vor allem müssen Sie prüfen, ob die in Ihrem Betrieb eingesetzte Software künftig die gesetzlichen Erfordernisse erfüllen kann. Denn die sog. Taxonomie-Vorgaben, d.h. die seitens der Finanzverwaltung verlangte Aufgliederung in einzelne Konten, sind äußerst umfangreich und kompliziert. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Internet unter der von der Finanzverwaltung betriebenen Seite www.esteuer.de/#ebilanz. Kommen Sie daher rechtzeitig auf uns zu, wenn wir Sie bei der Umstellung unterstützen sollen.

Rückstellungsbildung für ungewisse Verbindlichkeiten

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Hinweis: Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist nicht abzuzinsen. Denn die erstmalige Bildung der Rückstellung und der Erfüllungsbeginn der Verpflichtung fallen nicht auseinander, wie dies für eine Abzinsung erforderlich wäre. Wir können daher den zurückgestellten Betrag in voller Höhe steuerwirksam zum Abzug bringen.

Wann darf eine Rückstellung für eine künftige Betriebsprüfung gebildet werden?


Rückstellung für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

Hinweis: Die Finanzverwaltung ist zu einer stichprobenhaften Überprüfung berechtigt. Wollen Sie Ihren Gewinn also durch eine Rückstellung mindern, müssen Sie auf eine sorgfältige Dokumentation achten.

Investitionsabzugsbetrag

Unterlagen können bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids eingereicht werden

Hinweis: Zu dieser Entscheidung ist derzeit noch ein Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig.


Keine rückwirkende Verzinsung

Beispiel: Der Unternehmer beabsichtigt, eine Investition für einen Kastenwagen i.H.v. 100.000 € zu tätigen. Deshalb bildete er für das Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) 2007 einen steuermindernden Abzugsbetrag über 40.000 € (40 % von 100.000 €). Im Jahr 2010 erklärt er, dass er die Investitionsabsicht aufgibt. Der Bescheid für das Jahr 2007 muss geändert und der Gewinn um den bislang geltend gemachten Abzugsbetrag erhöht werden. Nach Ansicht der Finanzverwaltung beginnt die Verzinsung am 01.04.2009 (15 Monate nach Ablauf des Jahres 2007). Nach Ansicht des FG Niedersachsen beginnt der Zinslauf dagegen erst 15 Monate nach Ablauf des 31.12.2010, also am 01.04.2012. Damit scheidet eine Verzinsung des Unterschiedsbetrags, der sich bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrags ergibt, in der Regel aus. Hinweis: Die Finanzverwaltung hat gegen die Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt. Eine Verzinsung des Abzugsbetrages, wie ihn die Finanzverwaltung bislang praktiziert, sollte daher auf keinen Fall akzeptiert werden. Gegen entsprechende Bescheide sollten Sie Einspruch einlegen.

Personenhandelsgesellschaft

Lebensversicherung als Betriebsvermögen

1. Die Versicherung muss dazu dienen, Mittel zur Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen, und
2. das für Lebensversicherungen charakteristische Element der Absicherung des Todesfallrisikos bestimmter Personen ist nachrangig.

Als Folge der Zuordnung zum Betriebsvermögen muss die Gesellschaft den Anspruch gegen den Versicherer in Höhe des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals zum Bilanzstichtag aktivieren, sie erzielt insoweit einen Ertrag. Die Prämienzahlungen stellen dagegen Aufwand dar, der den Ertrag zugleich wieder vermindert. Eine Gewinnerhöhung ergibt sich dadurch also nicht. Im Gegenteil: Die Anteile der Prämienzahlung, die diesen Betrag übersteigen, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Behandlung ähnelt somit derjenigen bei der Tilgung eines Betriebsmittelkredits, bei der die jeweilige Rate aus einem Zins- und Tilgungsanteil besteht, wovon lediglich der Zinsanteil zu abzugsfähigen Betriebsausgaben führt. Eine Lebensversicherung als Mittel zu wählen, Kapital auf Gesellschafterebene anzusammeln, stellt nach Ansicht des BFH keine missbräuchliche Gestaltung dar. Insoweit ist die Lebensversicherung daher auch nach der Rechtsprechung als Finanzierungsinstrument anerkannt.

Elektronische Rechnungsübermittlung

Chancen und Risiken der vereinfachten Rechnungsanforderungen

Hinweis: Vorsicht ist zurzeit auch bei grenzüberschreitenden Rechnungen innerhalb der EU geboten. Die EU-Staaten haben noch bis Ende 2012 Zeit, die elektronischen Rechnungsvorschriften in ihr jeweiliges inländisches Recht umzusetzen. Bis dahin kann daher im EU-Ausland noch das alte Recht mit den verschärften Anforderungen gelten.
Es ist nicht ausreichend, elektronische Rechnungen auszudrucken, vielmehr müssen sie in elektronischer Form aufbewahrt und für die Finanzverwaltung während der Aufbewahrungsfrist stets lesbar gemacht werden können. Es gelten insoweit die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der DV-gestützten Buchführungssysteme.Hinweis: Außerdem weiten sich infolge der Gesetzesänderung die Kompetenzen der Finanzverwaltung bei einer Umsatzsteuernachschau aus: Die elektronischen Rechnungen und digitalen Dokumente sind ständig bereitzuhalten. Die Aufbewahrung der elektronischen Rechnungen muss zudem den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen entsprechen.

Elektronische Steuererklärungen

Elster-Verfahren ist dauerhaft zulässig

Zerlegungserklärung zur Körperschaftsteuer elektronisch übermittelt werden. Gleichzeitig wird das eigentlich bis zum 31.12.2011 befristete Elster-Verfahren, mit dem jeder Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch übermitteln kann, dauerhaft als zulässiger Übertragungsweg festgeschrieben.

Ist-Versteuerung

Jahresumsatzgrenze von 500.000 € bleibt

Umsatzsteuerliche Organschaft

Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft erforderlich

Nach Ansicht des BFH ist eine unmittelbare Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft für eine finanzielle Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft erforderlich. Zulässig ist auch eine mittelbare Beteiligung über eine Tochtergesellschaft des Organträgers. Es genügt aber nicht mehr, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft, der als Organträger in Betracht kommt, mit Stimmenmehrheit an der Organgesellschaft beteiligt ist. Das Fehlen der Beteiligung an der Personengesellschaft kann auch nicht durch den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags ersetzt werden. Diese geänderten Anforderungen wirken sich häufig auch im Fall der Betriebsaufspaltung aus. Die Besitzpersonengesellschaft kommt nur noch als Organträger in Betracht, wenn ihr die Mehrheit der Anteile an der Betriebs-Kapitalgesellschaft zusteht.Hinweis: Die von der Finanzverwaltung gewährte Übergangsregelung, wonach das bisherige Recht fortgalt, endet zum 31.12.2011. Bis dahin muss eine Anpassung an die geänderten Voraussetzungen erfolgen, wenn die umsatzsteuerliche Organschaft auch über den 31.12.2011 hinaus Bestand haben soll. Kommen Sie daher rechtzeitig vor dem Jahresende auf uns zu, wenn in Ihrem Fall noch Gestaltungsbedarf besteht.

Zusammenfassende Meldung

Verpflichtung zur monatlichen Abgabe

monatlich zusammenfassende Meldungen abzugeben. Sonstige Leistungen müssen weiterhin grundsätzlich nur quartalsweise gemeldet werden. Bei einer monatlichen Meldeverpflichtung kann der Unternehmer wählen:
* Er kann die sonstigen Leistungen zusammen mit den Lieferungen monatlich melden oder
* er kann die sonstigen Leistungen mit der letzten monatlichen Meldung des jeweiligen Quartals abgeben.Achten Sie daher unbedingt darauf, ob nicht vom nächsten Jahr an für Sie aufgrund der niedrigeren Grenzen ein Wechsel von der quartalsweisen zur monatlichen Abgabe einer zusammenfassenden Meldung erforderlich ist.

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Verschärfte Anforderungen an den Vorsteuerabzug ab 2012

Hinweis: Um eine Umsatzsteuerbelastung zu vermeiden, sollten Sie zukünftig sorgfältig auf die Dokumentation der Besteuerung im Mitgliedstaat der Beendigung des Warenverkehrs achten.

Haftungsübernahme durch den Komplementär

Festvergütung ist umsatzsteuerpflichtig

Hinweis: Dies wirkt sich nachteilig aus, wenn die KG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z.B. bei einer bloß vermögensverwaltenden Tätigkeit) und demgemäß die Umsatzsteuer aus der Rechnung des Komplementärs nicht in Abzug bringen kann. Dann führt die Umsatzsteuerpflicht zu einer echten Steuermehrbelastung. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung, der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat, sollten Sie die bereits vor längerer Zeit abgeschlossenen Verträge überprüfen. Möglicherweise lassen sich steuerliche Mehrbelastungen durch eine zeitnahe Anpassung der Verträge oder eine Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse (z.B. Beratungsvertrag statt Anstellungsvertrag) minimieren.

Vorsteuerabzug

Rückwirkende Korrektur von fehlerhaften Rechnungen?

Hinweis: Die Finanzverwaltung wird daher weiterhin für die Zeit bis zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung den Vorsteuerabzug nicht anerkennen und diesen Betrag gegebenenfalls mit 6 % pro Jahr verzinsen. Dies sollten Sie nicht akzeptieren, sondern mit Verweis auf die Entscheidung des EuGH Einspruch einlegen. Kontrollieren Sie unbedingt Ihre Eingangsrechnungen auf die Einhaltung der Formalien. Damit vermeiden Sie von vornherein, dass es nachträglich bei einer Betriebsprüfung dazu kommen kann, dass der Vorsteuerabzug versagt wird.

Frist bei gemischtgenutzten Gegenständen!

Hinweis: Sollte die Umsatzsteuerjahreserklärung zum 31.05. noch nicht eingereicht werden können, muss auf die zeitnahe Dokumentation in einer Umsatzsteuervoranmeldung geachtet werden. Bitte reichen Sie uns für die Buchführung und die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen stets Ihre vollständigen Unterlagen ein. Denn nur so können wir sicherstellen, dass Ihnen kein Vorsteueranspruch aus gemischtgenutzten Gegenständen verlorengeht.

Aufbewahrungsfristen

Welche Unterlagen müssen Sie behalten?

Hinweis: Während der Aufbewahrungsfrist müssen sich anhand der Unterlagen die Identität des Ausstellers, die Unversehrtheit des Inhalts und seine Lesbarkeit ohne weiteres erkennen lassen. Hier gilt es notfalls, rechtzeitig Abschriften zu fertigen und mit dem Original aufzubewahren. Bedeutsame Unterlagen für die Steuererklärung, für die die vierjährige Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist, dürfen nicht vernichtet werden. Für die Jahre bis einschließlich 2004 kann das nur der Fall sein, wenn die Festsetzungsverjährungsfrist unterbrochen oder gehemmt wurde - wie z.B. durch die Einlegung eines Einspruchs oder den Beginn einer Betriebsprüfung.

Außenprüfung

Das Verzögerungsgeld in der Praxis

* sich weigern, eine digitale Außenprüfung zu ermöglichen,
* angeforderte Unterlagen nicht vorlegen bzw. Auskünfte verweigern oder
* Ihre elektronische Buchführung ohne Zustimmung des Finanzamts ins Ausland verlagern
bzw. der Aufforderung zur Rückverlagerung ins Inland nicht nachkommen.
Für die Bestimmung der Höhe des Verzögerungsgeldes kommt es
* auf die Dauer der Fristüberschreitung,
* die Gründe für die Pflichtverletzung,
* wiederholte Verweigerungen,
* das Ausmaß der Beeinträchtigung der Prüfung,
* die Unternehmensgröße und
* den Umfang der mangelnden Mitwirkung an.Zudem kann die Finanzverwaltung Zwangsgelder (maximal 25.000 €) festsetzen. Kommen Sie nach der Festsetzung des Verzögerungsgeldes Ihren Mitwirkungsverpflichtungen nach, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Aufhebung des Verzögerungsgeldes. Die Finanzverwaltung ist jedoch nicht berechtigt, ein Verzögerungsgeld mehrfach wegen ein und desselben Verstoßes festzusetzen.