Durch die Schließung der Verlusttöpfe zum Jahresende entstehen bei der Bank 2012 mangels verrechenbarer Verluste positive Einkünfte aus Kapitalvermögen, die Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung 2012 mit Altverlusten verrechnen können. Hinweis: Auch in diesem Fall muss die Verlustbescheinigung beim Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung 2011 vorgelegt werden. Nur dann ist sichergestellt, dass das Finanzamt diese Verluste nach neuem Recht feststellt und sie nicht verlorengehen. Reichen Sie uns daher die Verlustbescheinigung zum 31.12. eines jeden Jahres auch dann ein, wenn Sie keine Möglichkeit sehen, sich in dem betroffenen Jahr Abgeltungsteuer erstatten zu lassen.
Jahressteuerbescheinigung
Ausweis der Ersatzbemessungsgrundlage: nähere Informationen erforderlich
Kirchensteuer
Automatischer Datenabgleich erst ab 2014
Spendenabzug und Unterhaltsaufwendungen
Keine Angabe der Kapitaleinkünfte mehr nötig
1. Bei der Ermittlung des zulässigen Spendenabzugsbetrags wurden auf Antrag die Kapitalerträge zu Ihren
Gunsten in die Ermittlung der Bemessungsgrundlage einbezogen. 2. Bei Unterhaltsaufwendungen dagegen wurden zu Ihren Lasten die Kapitaleinkünfte bei der Ermittlung der
zumutbaren Belastung berücksichtigt. Ab 2012 entfallen diese Auswirkungen der Kapitaleinkünfte. Sie
brauchen uns diese daher nicht mehr für diese Zwecke nachzuweisen. Dies gilt aber noch nicht für die
Einkommensteuererklärung 2011.
EU-Zinsrichtlinie
Anhebung des Quellensteuereinbehalts
Hinweis: Wünschen Sie keine Offenlegung, ist keine Anrechnung der EU-Zinssteuer auf die Abgeltungsteuer möglich. Eine Anrechnung auf die Einkommensteuer kommt nur gegen Vorlage einer besonderen Bescheinigung in Betracht. Legen Sie uns diese Bescheinigung daher unbedingt vor, wenn wir für Sie eine Anrechnung der EU-Zinssteuer auf die Einkommensteuer geltend machen sollen.