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II. Tipps und Hinweise für GmbH-Gesellschafter


Erhalt des Verlustverrechnungsvolumens

Ist die Mantelkaufregelung verfassungswidrig?

Hinweis: Gegen eine Streichung von Verlusten durch die Finanzverwaltung auf Basis der Mantelkaufregelung sollten Sie unbedingt unter Verweis auf das anhängige Verfahren vor dem BVerfG Einspruch einlegen. Nur dann wahren Sie die Möglichkeit, davon zu profitieren, wenn das BVerfG die Norm für verfassungswidrig und nichtig erklären wird. Wird der Steuerbescheid dagegen rechtskräftig, kann sich eine positive Entscheidung des BVerfG nicht mehr zu Ihren Gunsten auswirken.


Verstößt Sanierungsklausel gegen EU-Recht?

Hinweis: Hat die Finanzverwaltung bislang zu Ihren Gunsten die Sanierungsklausel angewandt und bestehende Verlustvorträge trotz eines Gesellschafterwechsels anerkannt, müssen Sie mit einem geänderten Steuerbescheid rechnen. Bei Erlass eines negativen Bescheids sollten Sie gegen diesen unter Hinweis auf die Klage der Bundesregierung gegen die Entscheidung der EU-Kommission Einspruch einlegen. Darüber hinaus können Sie sich auf das FG-Verfahren und die Vorlage beim BVerfG stützen.

Erstattungszinsen

Steuerpflichtige Einkünfte bei Kapitalgesellschaften

Hinweis: Vor dem BFH ist ein Verfahren anhängig, dass sich mit dieser Frage beschäftigt. Gegen entsprechende Bescheide sollten Sie also Einspruch einlegen. Dann können Sie von einer positiven Entscheidung des BFH profitieren.


Anschaffungskosten bei Anteilsveräußerung

Nachweis der Stammeinlage kann auch aus Indizien abgeleitet werden

Hinweis: Auch aus zivilrechtlichen Gründen sollten Sie den Beleg über die Einzahlung der Stammeinlage - unabhängig von etwaigen Aufbewahrungsfristen - dauerhaft verwahren. Denn im Insolvenzfall fordert der Insolvenzverwalter als erstes den Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlage vom Unternehmer. Gelingt der Nachweis nicht, ist eine erneute Zahlung der Stammeinlage unvermeidbar.

Veräußerungsverluste

Ringweise Anteilsveräußerung ist kein Gestaltungsmissbrauch

Hinweis: Wollen Sie Veräußerungsverluste i.S.v. § 17 EStG nicht erst mit Abschluss der Liquidation einer Gesellschaft, sondern vorzeitig im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, prüfen Sie daher, ob nicht ein entgeltlicher Anteilstausch mit einem anderen Gesellschafter in Betracht kommt. Sollte dies der Fall sein, sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam prüfen können, ob dies in Ihrem Fall vorteilhaft sein kann.

Disquotale Einzahlung in die Kapitalrücklage

Keine Schenkung an anderen Gesellschafter

Beispiel: Sind Vater und Sohn Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, kann der Vater eine Geldsumme verdeckt in die GmbH einlegen und damit den Wert des Anteils seines Sohns steigern, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Die Finanzverwaltung akzeptiert dieses Ergebnis in zwei Fällen nicht:
1. bei einer zeitnahen Ausschüttung an den Sohn nach der disquotalen Einlage und
2. bei der Neugründung einer Kapitalgesellschaft verbunden mit der Verpflichtung zur disquotalen Einlage für den Vater.
In allen anderen Fällen kann die disquotale Einlage aber genutzt werden, um schenkungsteuerfrei Vermögen auf den Nachfolger zu übertragen.
Hinweis: Dies gilt nicht gleichermaßen für Personengesellschaften. Hier stellt die Einzahlung in die gesamthänderisch gebundene Kapitalrücklage durch einen Gesellschafter zugleich eine Schenkung an die anderen Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsverhältnisse dar. Der Gesetzgeber will in Zukunft bei Kapitalgesellschaften der Möglichkeit einer schenkungsteuerfreien disquotalen Einlage einen Riegel vorschieben. Deshalb sieht das geplante Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz einen neuen § 7 Abs. 8 ErbStG vor, der solche disquotalen Einlagen als Schenkung definiert. Achtung: Das Gesetz soll bis Ende des Jahres in Kraft treten. Es bleibt also nicht mehr viel Zeit, wenn Sie diese Möglichkeit zu einer schenkungsteuerfreien Übertragung von Vermögen nutzen möchten.

Kapitalgesellschaften

Frist für Offenlegung des Jahresabschlusses