Sie sind hier: VI. Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler
Weiter zu: Informationen Jahreswechsel 2011/2012
Allgemein:
Außergewöhnliche Belastungen
Zivilprozesskosten sind abzugsfähig
Ehegatten
Anrechnung von Steuervorauszahlungen
Einkommensteuererklärung
Keine Erklärung alle zwei Jahre
Solidaritätszuschlag
Verfassungsbeschwerden anhängig
Bundesfreiwilligendienst
Neuer Freiwilligendienst ist keine Berufsausbildung
Kinder
Keine Einkünfte und Bezüge des Kindes mehr zu berücksichtigen
Abzug von Kinderbetreuungskosten
Verbindliche Auskunft
Gebühren sind verfassungsgemäß
Hinweis: Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde mit sofortiger Wirkung eine Bagatellgrenze eingeführt. Eine Gebühr für die Erteilung der verbindlichen Auskunft entfällt danach bei einem Gegenstandswert unter 10.000 €. Es ist aber fraglich, ob diese Bagatellgrenze für die Steuerpflichtigen eine tatsächliche Erleichterung bringt. Denn eine verbindliche Auskunft wird oft nur bei hohen Risiken und damit hohen Gegenstandswerten in Betracht kommen. Erachtet die Finanzverwaltung den Antrag auf verbindliche Auskunft für unsubstantiiert bzw. unschlüssig, erhalten Sie zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung. Gelingt dies nicht, gewährt die Finanzverwaltung in der Regel die Möglichkeit, den Antrag zurückzunehmen, ohne dass Kosten berechnet werden. Erst wenn Sie den Antrag daraufhin nicht zurücknehmen, fallen Gebühren an, ohne dass die Finanzbehörde in der Sache entscheiden muss.
Beteiligung an ausländischen Gesellschaften
Einschränkung der Anzeigepflichten