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VI. Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler


Außergewöhnliche Belastungen

Zivilprozesskosten sind abzugsfähig

Hinweis: Informieren Sie uns daher über die Kosten und den Inhalt eines etwaigen Zivilprozesses und reichen Sie uns die diesbezüglichen Belege ein.


Ehegatten

Anrechnung von Steuervorauszahlungen

Einkommensteuererklärung

Keine Erklärung alle zwei Jahre

Solidaritätszuschlag

Verfassungsbeschwerden anhängig

Bundesfreiwilligendienst

Neuer Freiwilligendienst ist keine Berufsausbildung

Hinweis: Die Finanzverwaltung stellt laufende Kindergeldanträge bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zurück. Warten Sie daher zunächst die weitere Entwicklung ab, bevor Sie auf eine Bescheidung Ihres Kindergeldantrags drängen. Denn sonst laufen Sie nach der bislang bestehenden Gesetzeslage Gefahr, dass Ihr Antrag unabänderlich zurückgewiesen wird.

Kinder

Keine Einkünfte und Bezüge des Kindes mehr zu berücksichtigen


Hinweis:
Ab 2012 kann die Neuregelung gezielt zur Einkünfteverlagerung innerhalb der Familie genutzt werden. Denn über die vorweggenommene Erbfolge lohnt es sich jetzt auch einkommensteuerlich und ohne Gefahr, den Kindergeldanspruch zu verlieren, den Kindern frühzeitig Kapitalvermögen zu übertragen, aus dem diese laufende Kapitalerträge (Zinsen oder Dividenden) erzielen. Alternativ können die Kinder auch an vermieteten Immobilien oder sog. Familiengesellschaften beteiligt werden und aus diesen in größerem Umfang als bisher Einkünfte erzielen. Sind die Kinder noch minderjährig, muss geprüft werden, ob mit der Einkunftsquelle auch Pflichten bzw. Risiken verbunden sind. Dann muss oft ein Ergänzungspfleger oder das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden, um eine zivilrechtlich wirksame Vermögensübertragung zu gewährleisten, die auch steuerlich anerkannt wird. Sprechen Sie uns daher in solchen Fällen an.


Abzug von Kinderbetreuungskosten

Sonderausgaben abzugsfähig. Die bisherige Unterscheidung nach erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Betreuungskosten entfällt. Die Betreuungskosten sind von der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bis zu maximal 4.000 € jährlich als Sonderausgaben abzugsfähig.

Verbindliche Auskunft

Gebühren sind verfassungsgemäß

Hinweis: Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde mit sofortiger Wirkung eine Bagatellgrenze eingeführt. Eine Gebühr für die Erteilung der verbindlichen Auskunft entfällt danach bei einem Gegenstandswert unter 10.000 €. Es ist aber fraglich, ob diese Bagatellgrenze für die Steuerpflichtigen eine tatsächliche Erleichterung bringt. Denn eine verbindliche Auskunft wird oft nur bei hohen Risiken und damit hohen Gegenstandswerten in Betracht kommen. Erachtet die Finanzverwaltung den Antrag auf verbindliche Auskunft für unsubstantiiert bzw. unschlüssig, erhalten Sie zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung. Gelingt dies nicht, gewährt die Finanzverwaltung in der Regel die Möglichkeit, den Antrag zurückzunehmen, ohne dass Kosten berechnet werden. Erst wenn Sie den Antrag daraufhin nicht zurücknehmen, fallen Gebühren an, ohne dass die Finanzbehörde in der Sache entscheiden muss.

Beteiligung an ausländischen Gesellschaften

Einschränkung der Anzeigepflichten

Beispiel: Haben Sie beispielsweise im Jahr 2011 eine geschlossene Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft erworben, können wir bis zum Ablauf des Monats Mai 2012 die notwendige Meldung vornehmen.