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Einlegen von Rechtsmitteln


Die Festsetzung einer Steuer kann mit dem Einspruch angefochten werden.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Bescheid bekannt gegeben wurde.
Vor Einlegen eines Rechtsmittels wägen wir in Ihrem Interesse das Kosten-/Nutzenverhältnis ab.