Geschäftsführer-Gesellschafter:


Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften gilt besonderes Augenmerk der steuerlichen Beurteilung der gezahlten Gehälter, Tantiemen und sonstigen Vorteilsgewährungen.
Sogenannte "verdeckten Gewinnausschüttungen" können zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Wir beraten Sie zur Vermeidung erheblicher Steuernachzahlungen.

Beratungsbedarf besteht auch hinsichtlich der rentenversicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung von Gesellschafter-Geschäftsführern und nahe stehender Personen.



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