Welcher Weg der sinnvollste für den Arbeitgeber ist, können wir zusammen mit externen Spezialisten finden. Hand in Hand.
Unternehmer Nicht betriebliche Altersversorgung aber Steuervorteil des Unternehmers/Freiberuflers durch zusätzlichen Sonderausgabenabzug für Beiträge des Versorgungsmodells „Rürup-Rente“.
Aber Achtung: Die Rentenzahlungen sind später steuerpflichtig !
1) Hand in Hand mit Versicherungsagenturen.
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