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Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist in der Abwicklung wesentlichen einfacher, als ein Betriebsvermögensvergleich.

Die betrieblich veranlassten Einnahmen und Ausgaben können am Jahresende folgende Unternehmen gegenüberstellen:

Maßgebend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zuflusses bzw. Abflusses.
Die Gegenüberstellung ist dann auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck vorzunehmen.

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