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Allgemein:
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist in der Abwicklung wesentlichen einfacher, als ein Betriebsvermögensvergleich.
Die betrieblich veranlassten Einnahmen und Ausgaben können am Jahresende folgende Unternehmen gegenüberstellen:
Maßgebend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zuflusses bzw. Abflusses.
Die Gegenüberstellung ist dann auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck vorzunehmen.
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